AGB

Allgemeine Makler-Geschäftsbedingungen

§ 1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen , an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 2 Provision

Ist in dem Angebot nichts anderes bestimmt, betragen die Käuferprovisionssätze wie folgt:
Im Inland: Bei Immobilienverkäufen bis zu einem Kaufpreis von 9.999,00 € 15 % vom Kaufpreis, bei einem Kaufpreis von 10.000,00 € bis 29.999,00 € 10 % vom Kaufpreis, bei einem Kaufpreis von 30.000,00 € bis 59.999,00 € 8 % vom Kaufpreis und bei einem Kaufpreis ab 60.000,00 € 6 % vom Kaufpreis, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision wird mit Beurkundung bzw. Vertragsunterschrift (auch Vor- oder Optionsvertrag) fällig und zahlbar. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und / oder durch unsere Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag einvernehmlich aufgehoben oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Empfängers aufgelöst wird oder aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Wird der Vertrag wirksam angefochten oder aus sonstigen Gründen aufgehoben, die der Empfänger zu vertreten hat, so hat dieser unsere Aufwendungen, insbesondere die Kosten für Inserate, Prospekte und Zeitaufwand zu ersetzen.Auch der Nachweis des Meistbietenden (bzw. des Objekts- bei Käuferauftrag) bei der Zwangs- oder freiwilligen Versteigerung begründet den Anspruch auf die volle Provision, sofern der Meistbietende bzw. der Empfänger (bei Käuferauftrag) den Zuschlag erhält.

§ 3 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 4 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 5 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das
Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 6 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregeln im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 7 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem
Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteilen am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nichtzuwider läuft.


 

Bärlin-Immo * Michael Prange * Kirchstraße 22 * 10557 Berlin